Max Gandolph Graf Küenburg 1668 -1687


1680 setzte Kurbayern den Wert aller fremden Guldiner=60 Kreuzer auf 50 Kreuzer herab. Erzbischof Max Gandolph von Küenburg beschloss daher, dass man gegen einen Aufpreis von 1 Kreuzer pro Guldiner bzw. 2 Pfennig pro ½ Guldiner seine Münzen mit der offiziellen Kontermarke des Erzbistums versehen lassen konnte. Durch dieses Gütesiegel hatte die Münze wieder den vollen Wert. Ein Groschen entspricht 3 Kreuzer bzw. 12 Pfennigen.